WEB-AGENTUR FÜR BARRIEREFREIHEIT AUS FREIBURG Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025 für Webseiten ab Juni 2025
Im digitalen Zeitalter müssen Webseiten für alle nutzbar sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sorgt dafür, dass auch Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu Online-Inhalten haben. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Website zu überprüfen und barrierefrei zu optimieren. Wir unterstützen Sie dabei gerne!
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und wurde bereits am 24. März 2021 verabschiedet. Trotzdem hat Barrierefreiheit in vielen Unternehmen noch keine hohe Priorität.
Das ist problematisch, weil es einerseits zahlreiche Menschen – und potenzielle Kunden – ausschließt und andererseits mit Inkrafttreten des Gesetzes rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wir beleuchten die Verordnung des BFSG, die gesetzlichen Vorgaben sowie die damit verbundenen Neuerungen und Pflichten an dieser Stelle. Diese Seite soll Webseitenbetreibern einen fundierten Überblick verschaffen, ist jedoch keine Rechtsberatung.