Barrierefrei. Zugänglich für Alle.
BARRIEREFREIHEIT

WEB-AGENTUR FÜR BARRIEREFREIHEIT AUS FREIBURG Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) 2025 für Webseiten ab Juni 2025

Im digitalen Zeitalter müssen Webseiten für alle nutzbar sein. Das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) sorgt dafür, dass auch Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu Online-Inhalten haben. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Website zu überprüfen und barrierefrei zu optimieren. Wir unterstützen Sie dabei gerne!

Das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und wurde bereits am 24. März 2021 verabschiedet. Trotzdem hat Barrierefreiheit in vielen Unternehmen noch keine hohe Priorität.

Das ist problematisch, weil es einerseits zahlreiche Menschen – und potenzielle Kunden – ausschließt und andererseits mit Inkrafttreten des Gesetzes rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wir beleuchten die Verordnung des BFSG, die gesetzlichen Vorgaben sowie die damit verbundenen Neuerungen und Pflichten an dieser Stelle. Diese Seite soll Webseitenbetreibern einen fundierten Überblick verschaffen, ist jedoch keine Rechtsberatung.

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EXPERTISE BARRIEREFREIHEIT

Unsere Leistungen für barreirefreie Webseiten

Die tp werbeagentur unterstützt Sie in allen Phasen auf dem Weg zur Barrierefreiheit Ihrer Webseite. Die Grundlage für das Erreichen der Barrierefreiheit ist zunächst eine Analyse des aktuellen Status als übersichtlicher Report notwendig. Mit diesen Kenntnissen können der Aufwand und die Aufgabenverteilung bei der Bearbeitung der Barrierefreiheits-Aspekte bestimmt werden. Ob Sie diesen Report gemeinsam mit uns bearbeiten oder damit zu Ihrer Hausagentur gehen, entscheiden Sie – Hauptsache Barrierefrei!

Barrierefreiheits-Audit

Mit unserem professionellen Analyse-Tool ermitteln wir den Zustand Ihrer Webseite im Hinblick auf die Barrierefreiheits­vorgaben (WCAG 2.2 AA). Das Ergebnis ist ein übersichtlicher Report als Grundlage für die Bearbeitung.

Herstellung Barrierefreiheit

Auf Basis des Analyse-Report gemäß 1. machen wir ein verbindliches Angebot für die Herstellung der Barrierefreiheit Ihrer Webseite und führen diese anschließend durch – in der Regel innerhalb von 2 – 4 Wochen.

Barrierefreiheitserklärung

Wir erstellen mit unserem Analyse-Tool und unserem Partner eRecht 24 Ihre individuelle Barrierefreiheitserklärung zur Verwendung auf der Webseite. Voraussetzung ist, dass wir vorher einen Barrierefreiheits-Check durchgeführt haben.

BARRIEREFREIHEITS-AUDITS FÜR WEBSEITEN

Überprüfen Sie Ihre Webseite anhand der Barrierefreiheits­vorgaben (WCAG 2.2 AA)

Wir analysieren Ihre Webseite auf BFSG-Konformität und identifizieren bestehende Barrieren. Die Ergebnisse erhalten Sie übersichtlich aufbereitet in einem PDF. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch gerne bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.

BFSG Audit

LIGHT 390,-€

Wir überprüfen die Startseite und vier weitere exemplarische Unterseiten.

  • Startseite + 4 Unterseiten
  • Technische Analyse
  • Personalisierter Bericht als PDF
  • Inhaltliche Analyse
  • Persönliche Beratung

BFSG Audit

PRO 790,-€

Wir überprüfen detailliert bis zu 20 Seiten Ihrer Webseite.

  • Bis zu 20 Seiten
  • Technische Analyse
  • Inhaltliche Analyse
  • Personalisierter Bericht als PDF
  • Persönliche Beratung

BFSG Audit

ENTERPRISE ab 1.290,-€

Wir überprüfen detailliert alle Seiten Ihrer Website.

  • Komplette Webseite
  • Technische Analyse
  • Inhaltliche Analyse
  • Personalisierter Bericht als PDF
  • Persönliche Beratung

WEB CONTENT ACCESSIBILITY GUIDELINES (WCAG)

Die 4 Säulen der Barrierefreiheit

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basieren auf vier zentralen Prinzipien der Barrierefreiheit. Inhalte müssen wahrnehmbar sein für alle Nutzer*innen – unabhängig von ihren sensorischen Fähigkeiten. Zudem müssen Webseiten bedienbar gestaltet sein, also ohne Maus nutzbar und frei von Hürden wie unkontrollierbaren Animationen oder Zeitbeschränkungen. Ebenso wichtig ist die Verständlichkeit der Inhalte und Funktionen – eine klare Sprache, konsistente Navigation und nachvollziehbare Rückmeldungen bei Interaktionen tragen dazu bei. Schließlich müssen Webseiten robust entwickelt sein, damit sie zuverlässig mit verschiedenen Browsern, Endgeräten und assistiven Technologien funktionieren. Nur wenn alle vier Prinzipien erfüllt sind, ist eine digitale Anwendung wirklich barrierefrei zugänglich.

01.

Wahrnehmbarkeit

  • Alternativtexte für Bilder bereitstellen
  • Klare, strukturierte Layouts für eine einfache visuelle und auditive Wahrnehmung
  • Inhalte so gestalten, dass sie von verschiedenen Sinneswahrnehmungen erfasst werden können
02.

Bedienbarkeit

  • Navigation allein mit der Tastatur ermöglichen
  • Genügend Zeit für die Wahrnehmung von Inhalten bieten
  • Eingabefelder (z. B. Formulare) korrekt auszeichnen, damit sie ohne Maus nutzbar sind
  • Vermeidung von Effekten, die epileptische Anfälle auslösen könnten
03.

Verständlichkeit

  • Einfache und gut lesbare Inhalte mit klarem Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund
  • Einhaltung gängiger Web-Konventionen, z. B. unterstrichene und farblich hervorgehobene Links
  • Nutzerfreundliche Fehlerhinweise mit Hilfestellungen zur Korrektur
04.

Robustheit

  • Kompatibilität mit unterstützenden Technologien wie Screenreadern gewährleisten
  • Zukunftssichere technische Umsetzung für langfristige Barrierefreiheit

ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN

Das Wichtigste zum Barrierefreiheits­stärkungsgesetz

Das Barrierefreiheits­&shystärkungsgesetzt und seine Auswirkungen sind ein komplexes Thema für Webseitenbetreiber. Die häufigsten Fragen haben wir im Folgenden aufgegriffen und stehen auch persönlich gern für eine Auskunft zur Verfügung.

Was besagt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten dazu, den Online-Handel für alle Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zu gestalten. Der Fokus liegt dabei auf Produkten und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen von besonderer Bedeutung sind. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser Vorgaben durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es geht um Barrierefreiheit und den uneingeschränkten Zugang zu digitalen und physischen Angeboten. Das Ziel des European Accessibility Act 2025 ist laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen sowie älteren Personen. Zudem erwartet die Bundesregierung, dass die neuen Vorschriften die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produkte weiter stärken.

Ab wann gilt das Gesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Für wen gilt das Gesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erstreckt sich auf eine Vielzahl von Dienstleistungen, Produkten und Services, die im ersten Paragraphen des Gesetzes aufgeführt sind. Dazu gehören unter anderem Hardwaresysteme, Zahlungsterminals wie Geldautomaten und Personenbeförderungsdienste, einschließlich Ticketbuchungen. Besonders relevant ist jedoch die Anwendung auf E-Books sowie „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“.

Gilt das BFSG Für B2C und B2B?

Das BFSG betrifft in erster Linie Websites und digitale Angebote, die sich an Verbraucher und Endnutzer richten. Das bedeutet, dass B2C-Unternehmen (Business to Consumer) ihre Websites spätestens ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei gestalten müssen.

Für B2B-Unternehmen (Business to Business) ist die Rechtslage bislang nicht eindeutig geklärt. Während einige Einschätzungen davon ausgehen, dass das BFSG für diesen Bereich weniger relevant ist, gibt es auch Stimmen, die zur Vorsicht raten. In solchen Fällen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um zu klären, ob und in welchem Umfang die gesetzlichen Vorgaben für ein B2B-Angebot gelten.

Auch hier gilt unser Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollte ein Fachanwalt zurate gezogen werden, um die individuelle Situation rechtlich abzusichern.

Wer ist von den Anforderungen ausgeschlossen?

Das BFSG sieht einige Ausnahmeregelungen vor, von denen insbesondere kleine Unternehmen profitieren. Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem jährlichen Gesamtumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen ausgenommen – sofern sie Dienstleistungen und Services erbringen. Diese Unternehmen gelten als Kleinunternehmen und unterliegen nicht den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit.

Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Falls Kleinunternehmen eigene Produkte anbieten, die unter das BFSG fallen, müssen diese dennoch barrierefrei sein. Dies betrifft sowohl die Herstellung als auch den Import und Vertrieb solcher Produkte. Weitere Details dazu sind in § 1 Abs. 2 BFSG geregelt.

Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung empfehlen wir, Websites so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Neben der gesellschaftlichen Verantwortung bringt dies auch Vorteile: Eine barrierefreie Website verbessert die Nutzererfahrung, erleichtert die Bedienung für alle Besucher und kann letztendlich die Conversion-Rate steigern.

Was ändert sich durch das BFSG?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle Websites, Apps, Produkte und Dienstleistungen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen, die vorgeschriebenen Barrierefreiheitsstandards erfüllen. Laut Gesetz ist dies gegeben, wenn „[…] das Produkt oder die Dienstleistung für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“

Detaillierte Vorgaben dazu haben wir im Abschnitt Was bedeutet Barrierefreiheit und barrierefrei für Webseiten? zusammengefasst.

Eine weitere Neuerung durch das BFSG ist die verpflichtende Bereitstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit auf betroffenen Websites. Diese kann ähnlich wie das Impressum oder die Datenschutzerklärung im Footer platziert werden.

Was bedeutet Barrierefreiheit für Webseiten?

Die europäische Norm EN 301 549 stellt die zentrale Übersicht von Barrierefreiheits­anforderungen für digitale Angebote dar. Diese Norm orientiert sich an den AA-Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die eine umfassende Definition der digitalen Barrierefreiheit liefern und festlegen, was einen barrierefreien Zugang zu Webseiten ausmacht.

Da die vollständige Auflistung aller Anforderungen den Rahmen sprengen würde, lassen sich die wichtigsten Barrierefreiheitskriterien in vier grundlegende Prinzipien unterteilen. Diese haben wir in der 4-Säulen-Grafik (Sprungmarke) hierüber dargestellt.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?

Ist eine Webseite oder App gemäß dem Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten, darf sie nur betrieben werden, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer überprüft.

Sollten bei einer Kontrolle Mängel festgestellt werden, erhält das betroffene Unternehmen eine offizielle Aufforderung zur Nachbesserung. Bleibt die Webseite oder App trotz dieser Frist nicht barrierefrei, haben die Behörden das Recht, den Betrieb der Seite oder Anwendung zu untersagen.

Bußgelder und rechtliche Risiken

Ein Verstoß gegen die Barrierefreiheitsvorgaben kann als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden und mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Diese Summe wäre sicherlich besser in die Umsetzung der Barrierefreiheit investiert – ein Betrag, mit dem sich problemlos ein umfassender Relaunch finanzieren ließe.

Nicht nur Behörden kontrollieren – auch Verbraucher und Mitbewerber

Wer darauf hofft, unentdeckt zu bleiben, könnte sich täuschen. Denn nicht nur die Behörden prüfen die Einhaltung der Vorschriften – auch Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit, Verstöße zu melden. Zudem eröffnet das BFSG, ähnlich wie die DSGVO, die Tür für Abmahnungen und Unterlassungsklagen. Besonders Mitbewerber könnten dies nutzen, um unfaire Wettbewerbsvorteile anzufechten.

All diese Faktoren machen deutlich: Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Schutz vor finanziellen und rechtlichen Risiken.

VORTEILE BARRIEREFREIER WEBSEITEN

Mit Barrierefreiheit mehr Conversions erzielen

  • Bessere Nutzererfahrung führt zu einer höheren Conversion-Rate
  • Mehr potenzielle Kunden, da Menschen mit Einschränkungen überdurchschnittlich oft Online-Dienste und E-Commerce-Angebote nutzen
  • Vermeidung von Abmahnungen und Bußgeldern, die durch das BFSG drohen können

BARRIEREFREIHEITS-STATUS ERMITTELN

Wie überprüft man Webseiten auf Barrierefreiheit?

Die Prüfung einer Website auf Barrierefreiheit im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) umfasst eine Vielzahl an Aspekten.

Nicht jeder verfügt über das technische Know-how eines Entwicklers oder UX-Designers, um diese Anforderungen selbst zu überprüfen und umzusetzen. Daher setzen wir ein professionelles Analyse-Tool ein. Die Analyse zeigt auf, welche Barrierefreiheits­­standards bereits erfüllt werden und welche Verbesserungen notwendig sind, um die gesetzlichen Anforderungen und zugleich die Nutzerfreundlichkeit zu optimieren. Die wichtigste Aspekten sind:

01. Farbkontraste

Erfüllt der Kontrast zwischen Text und Hintergrund die AA-Standards der WCAG?

02. Untertitel für Videos

Sind alle Videoinhalte mit Untertiteln versehen?

03. Alternativtexte für Bilder

Sind aussagekräftige Alt-Texte für Screenreader hinterlegt?

04. Navigationselemente

Ist die Navigation klar strukturiert und leicht verständlich?

05. Screenreader-Kompatibilität

Können blinde oder sehbehinderte Nutzer die Seite problemlos nutzen?

06. Tastatursteuerung

Lässt sich die Website vollständig ohne Maus bedienen?

UNSER TEAM

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Eine Person in schwarzem Blazer, weißem Hemd und Jeans steht mit verschränkten Armen vor einer Backsteinmauer.
Thomas Piske Inhaber, Brand & Design Consult
Mann mit weißem Hemd und Anzug steht vor einer gemauerten Wand
Christoph Hansen-Hagge Online Marketing & Brand Consult
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    Barrierefreiheit

    Ist Ihre Webseite 
bereits barrierefrei?

    Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheits-
stärkungsgesetzt in Kraft. Prüfen Sie, ob Ihre Webseite betroffen ist und ob sie bereits barrierefrei ist.